REGELN FÜR SAISONALE GÄSTE
MIETBEDINGUNGEN FÜR SAISONSTELLPLÄTZE
Willkommen auf Himmerland Camping, wir hoffen, dass Sie mit Ihrem Aufenthalt zufrieden sein werden. Dieses Schreiben wurde verfasst, um Zweifel unter unseren Campern zu vermeiden, und soll Ihnen helfen, das Beste aus Ihrem Aufenthalt zu machen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Damit Ihre Buchung eines Saisonplatzes verbindlich ist, muss bei der Buchung des Platzes eine Vorauszahlung geleistet werden. Wenn die volle Miete nicht bis zum Beginn der Saison gezahlt wird, wird die Buchung storniert (gilt nicht für diejenigen, die eine Ratenzahlungsvereinbarung für Ganzjahresplätze haben).
Wenn Sie einen Stellplatz haben und denselben Stellplatz in der nächsten Saison haben möchten, muss bis zum 1. September eine Anzahlung geleistet werden. Die Vorauszahlung beträgt DKK 1500, der Betrag wird zu Beginn der Saison abgezogen. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, den Stellplatz an eine andere Partei zu vermieten.
Dauerkarten müssen vor Beginn der Saison bezahlt werden.
Wenn der Mieter beschließt, den Campingplatz vor der vereinbarten Zeit zu verlassen, kann er keinen Teil des Mietpreises zurückfordern. Wenn Sie den Campingplatz vorzeitig verlassen, haben wir das Recht, über den Stellplatz zu verfügen (und ggf. einen anderen bereitzustellen).
Denken Sie daran, ein Ganzjahresplatz ist ein Ganzjahresplatz – und Sie verpflichten sich, für das ganze Jahr zu zahlen, auch wenn Sie sich entscheiden, zu verkaufen/auszuziehen oder was auch immer!
Zahlungen können auf das Konto Nr. 5966 0004075492 geleistet werden. Denken Sie daran, die Zahlung mit [BOOKING_NUMMER]zu kennzeichnen .
PLÄTZE und ENTFERNUNGSREGELN
Gemäß der 3-Meter-Regel der Brandschutzvorschriften müssen Anhängerzelte, Lagerzelte usw. so aufgestellt werden, dass sie die Aufstellmöglichkeiten des Nachbarn nicht beeinträchtigen. Wenn ein Anhängerzelt oder ein anderes Zelt näher als 3 m an den Anhänger/das Zelt des Nachbarn gestellt wird, muss es versetzt werden. Wenn etwas zu nahe an der Grenze steht oder wenn wir von den Behörden aufgefordert werden, den Feuerabstand zu korrigieren, wird das Zelt, der Anhänger usw. auch ohne Ihre Benachrichtigung versetzt.
Pro Stellplatz ist das Aufstellen eines Wohnwagens, eines Vorzelts und eventuell eines Werkzeugzelts erlaubt. Alles, was nicht innerhalb der oben genannten Grenzen steht , muss bei jedem Verlassen des Stellplatzes entfernt werden. Fahnenmasten, Antennen und dergleichen sind nur am Wohnwagen erlaubt.
Wenn das Vorzelt dauerhaft genutzt wird, müssen die Maße ebenfalls eingehalten werden. Denken Sie daran, dass der Abstand auch für Lagerzelte gilt. Feste Böden müssen durch das Zelt abgedeckt werden. Es dürfen keine Terrassen, Zäune oder ähnliches errichtet werden. Camper müssen sich immer an die Regeln des Campingrates halten. Für die Reinigung/Pflege des Bereichs um Ihren Wohnwagen ist der Mieter verantwortlich. Halten Sie den Platz sauber und aufgeräumt. Wenn der Raum unter dem Wohnwagen als Stauraum genutzt wird, müssen Schürzen angebracht werden, da diese nicht sichtbar sein dürfen. Mähen Sie das Gras und die Ränder in angemessenen Abständen, etwa alle 2 Wochen. Bei Nichteinhaltung dieses Punktes übernimmt der Campingplatz diese Aufgabe selbst und erhebt eine Gebühr von DKK 100 pro Mal.
Die Verwendung von Roundup oder anderen Unkrautvernichtungsmitteln ist nicht gestattet. Jegliches Schneiden, Mähen und Graben auf dem Campingplatz ist nur nach Absprache mit dem Campingleiter erlaubt.
Für die Wiederherstellung des Platzes wird eine Gebühr von mindestens DKK 1000 erhoben, wenn ohne Zustimmung des Campingleiters auf dem Platz gegraben oder gestutzt wird.
Der Wohnwagen und das Vorzelt müssen ordentlich, sauber und frei von Algen gehalten werden. Auch die Umgebung des Wohnwagens muss sauber und ordentlich gehalten werden.
Unstimmigkeiten mit dem Camp-Manager oder Verstöße gegen eine oder mehrere Regeln werden als Vertragsbruch gewertet und der Mieter wird dann sofort vom Platz verwiesen. Bei Vertragsbruch wird die Miete nicht zurückerstattet. Bei Vertragsbruch kann eine Gebühr für die Wiederherstellung des Platzes usw. erhoben werden.
DAS PARKEN VON AUTOS UND DAS BEFAHREN DES GELÄNDES:
NUR EIN AUTO PRO EINHEIT. EINHEIT. WENN ES KEINEN PLATZ FÜR DAS AUTO IN DER EINHEIT GIBT, MÜSSEN SIE AUF DEM GÄSTEPARKPLATZ AN DER EINFAHRT PARKEN.
Es ist nicht erlaubt, Ihr Auto in einer unbenutzten Einheit zu parken, da es für die Touristen, die wir auf einen vermeintlich freien Platz schicken, eine große Unannehmlichkeit darstellt.
DENKEN SIE daran: Bewegung ist gesund. Sparen Sie sich die Autofahrten zu den Toiletten und zum Laden (das ist gut für die Umwelt) und nehmen Sie stattdessen das Fahrrad oder benutzen Sie Ihre Beine (das ist gut für Ihre Gesundheit)
Daher muss das Fahren auf dem Gelände auf das Notwendigste beschränkt werden und immer im Schritttempo erfolgen.
Das Fahren muss aus Rücksicht auf Ihre Mitcamper zwischen
GÄSTE:
Gäste auf dem Campingplatz müssen ihre Ankunft am Informationsschalter melden, es sei denn, der Gastgeber hat eine Gästekarte. Gäste, die über Nacht bleiben, müssen sich IMMER bei ihrer Ankunft melden. Gäste haben Zugang zum gesamten Campingplatz, aber nicht zu den Duschen und dem Pool (außer für Übernachtungsgäste).
Gästeautos werden auf dem Parkplatz kurz vor der Schranke geparkt. Wenn der Gast aus irgendeinem Grund mit dem Auto zum Parkplatz kommen muss, wird stattdessen das Auto des Dauerbewohners herausgefahren. Auf jedem Stellplatz ist jeweils nur ein Auto erlaubt (auch außerhalb der Stoßzeiten).
Gäste müssen den Stellplatz bis spätestens 22.30 Uhr verlassen. Nach diesem Zeitpunkt gilt der Gast als Camper und Sie müssen die reguläre Übernachtungsgebühr für den Gast bezahlen. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass seine Gäste die Regeln des Campingplatzes einhalten. Wenn Sie Übernachtungsgäste haben, die nicht angemeldet oder bezahlt sind, gilt dies als Diebstahl sowie als Vertragsbruch und somit als Verweis der gesamten Einheit vom Stellplatz (dies kann natürlich auch noch am Morgen des nächsten Tages geschehen).
HAUSTIERE:
Hunde sind willkommen, müssen aber an einer kurzen Leine geführt werden und außerhalb des Geländes ausgeführt werden. ImFalle eines „Unfalls“ muss der Kot des Hundes sofort entfernt werden. Aus demselben Grund empfehlen wir, dass die Hunde von Erwachsenen und nicht von kleinen Kindern ausgeführt werden. Lassen Sie Ihren Hund nicht allein im Vorzelt/Wohnwagen/Hundegehege – und denken Sie daran, dass ein bellender und/oder herrenloser Hund eine große Belästigung für die benachbarten Gäste darstellt.
Denken Sie daran, dass es Ihre Pflicht ist, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes aufzusammeln.
STROMZÄHLER:
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Zähler regelmäßig zu überprüfen. Wenn der Zähler defekt ist, wird der Campingplatz den Verbrauch schätzen. Im Falle einer Störung wenden Sie sich bitte sofort an die Campingplatzverwaltung, damit wir die Störung beheben können. Wir empfehlen Ihnen, das Stromkabel am Wohnwagen jedes Mal abzutrennen, wenn Sie den Campingplatz für mehr als 24 Stunden verlassen, da sonst die Gefahr eines Brandes und/oder Kurzschlusses besteht. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, zu überprüfen, ob Strom vorhanden ist. Der Campingplatz kann nicht für fehlenden Strom verantwortlich gemacht werden.
NEBEN DER SAISON:
In der Nebensaison kann es zu eingeschränkten Öffnungszeiten im Informationszentrum kommen. Bitte respektieren Sie dies und passen Sie Ihre Besorgungen an die Öffnungszeiten an. In Notfällen sind wir natürlich immer erreichbar und hilfsbereit, rufen Sie unser Haupttelefon an: +45 98662222. Auch der Kiosk/Pool hat dann eingeschränkte Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten können Sie an den Türen ablesen oder am Informationsschalter erfragen. Es kann auch zu Einschränkungen bei den Einrichtungen kommen. Zum Beispiel können Hüpfburgen geschlossen sein, einige Toilettenräume können geschlossen sein, usw.
REINIGUNG:
Während der Schulsommerferien wird zu bestimmten Zeiten gereinigt. Bitte respektieren Sie dies und benutzen Sie das nächste Gebäude. Während der restlichen Saison gibt es keine Reinigungszeiten, benutzen Sie daher bitte das nächste Servicegebäude.
DER CAMPINGPLATZ HAT ZUGANG ZU DEN STELLPLÄTZEN:
Im Falle von Baumfällungen, Standortverbesserungen, Neubauten oder anderem hat der Campingplatz das Recht, den Stellplatz des Einzelnen zu ändern. Sie sollten sich jedoch immer zuerst mit uns in Verbindung setzen, damit Sie die Möglichkeit haben, einen anderen Platz zu finden.
BEHÄLTER
Die aufgestellten Container dürfen NUR für allgemeine Küchenabfälle verwendet werden.
Flaschen, Bier- und Softdrinkdosen und Gläser gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
ANDERE ABFÄLLE UND MÜLL (Grill, Stühle, Teppiche, Böden usw.) werden von Ihnen selbst entfernt.
Spiel und Ballspiele:
Der Campingplatz verfügt über einen eigenen Spielplatz. Helfen Sie Ihren Kindern/Enkeln, die Plätze zu finden, an denen sie spielen und Ball spielen können. Ballspiele sind zwischen Zelten und Wohnwagen nicht erlaubt. Verwenden Sie das Hüpfkissen nicht bei Regenwetter und wenn es nicht vollständig aufgeblasen ist.
WINTER STORAGE/Wintersaison
Die Überwinterung ist gegen eine Gebühr möglich. Das Winterlager muss vor Ende der Saison am Informationsschalter angemeldet und bezahlt werden. Wenn Sie den Platz vor dem Winter verlassen, müssen alle losen Gegenstände entfernt werden. Gartenmöbel usw. müssen auf dem Boden vor dem Wohnwagen aufgebaut und mit einer Plane abgedeckt werden, wenn Sie kein Lagerzelt haben.
Wenn Sie kein Winterlager gebucht haben, muss der Stellplatz am Ende der Mietzeit geräumt werden. Der Stellplatz muss so aussehen wie bei der Ankunft, d.h. das Gras muss gemäht und alles entfernt werden. Wenn etwas auf dem Stellplatz zurückbleibt, wird eine Gebühr für die Winterlagerung erhoben. Der Vermieter haftet nicht für zurückgelassene Gegenstände – auch nicht für Wohnwagen/Zelte. Zurückgelassene Gegenstände werden auf Kosten des Mieters entfernt.
Sie können jederzeit während der Wintermonate auf den Campingplatz kommen, um das Fahrzeug zu inspizieren, aber Sie müssen Ihr Auto/Moped außerhalb des Campingplatzes abstellen, auch wenn das Tor geöffnet ist. Seien Sie immer aufmerksam, wenn wir auf dem Platz arbeiten. Der Winterlagerplatz ist von Beginn der Wintersaison bis zum Ende der Wintersaison verfügbar. Der Wohnwagen kann in der Regel auf demselben Stellplatz abgestellt werden, den Sie gebucht haben. Es gibt bestimmte Bereiche des Platzes, die für die Winterlagerung zugelassen sind. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um den Wohnwagen in den Lagerbereich zu bringen, wenn Sie dies wünschen.
Denken Sie daran, dass alle Gebäude auf dem Campingplatz Nichtraucher sind.
Wir können gezwungen sein, Camper auszuschließen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt
Mit freundlichen Grüßen
Maja & David
